Bosnien und Herzegowina und die Rechte der Anderen

Herr Sejdic und Herr Finci

43:55 Minuten
Abgebildet ist ein älterer Herr, der melancholisch nach unten schaut. Es ist Jakob Finci, Vorsitzender der jüdischen Gemeinde in Sarajevo und Präsident des Vereins Bosnien und Herzegowina 2005, und unscharf im Vordergrund Carla del Ponte, Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien.
Jakob Finci, Vorsitzender der jüdischen Gemeinde in Sarajevo, im Jahr 2005 © picture alliance / AP Photo / MARTIAL TREZZINI
Von Zoran Solomun · 21.05.2024
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Seit fast 20 Jahren kämpfen Dervo Sejdic und Jakob Finci dafür, in ihrem Heimatland für die Präsidentschaft kandidieren dürfen. Es ist ihnen per Verfassung verwehrt – weil sie ein Rom und ein Jude sind.
Es ist ein Absurdum mitten in Europa. Das Friedensabkommen von Dayton, das 1995 den Krieg in Bosnien beendete, hat für Bosnien-Herzegowina eine Verfassung festgeschrieben, in der nur zum Präsidenten oder in die Volkskammer gewählt werden darf, wer entweder Kroate, Serbe oder Bosniake ist. Nur mit diesem Zugeständnis an die Nationalisten aller Lager glaubte man, das Land befrieden zu können.
Doch was ist mit den Minderheiten, die in der Verfassung als „die Anderen“ bezeichnet werden? Sejdic und Finci klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – und gewannen im Jahr 2009. Doch das Urteil wurde bis heute nicht umgesetzt. Nationalisten aller Lager haben kein Interesse daran, an der Machtaufteilung entlang ethnischer Bruchlinien etwas zu ändern.
Auf diesem Foto vom Mittwoch, 7. März 2012, posiert der bosnische Roma-Aktivist Dervo Sejdic für ein Foto während eines Interviews mit Associated Press in Sarajevo, Bosnien
Der bosnische Roma-Aktivist Dervo Sejdic verklagte sein Land vor dem Europäischen Gerichtshof© picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Amel Emric
SARAJEVO, BOSNIEN UND HERZEGOWINA - 21. MÄRZ: Ein Blick auf die Flaggen der Europäischen Union (EU), die in den Straßen aufgehängt werden, während die Verhandlungen zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina über die EU-Mitgliedschaft des Landes am 21. März 2024 in Sarajevo, Bosnien und Herzegowina, beginnen.
Mit EU-Flaggen geschmückte Straßen in Sarajevo: Seit dem 21. März 2024 ist Bosnien und Herzegowina offiziell Beitrittskandidat der EU© picture alliance / Anadolu / Samir Jordamovic

Herr Sejdic und Herr Finci
Bosnien und Herzegowina und die Rechte der Anderen
Von Zoran Solomun

Regie: Philippe Brühl
Es sprachen: Lisa Bihl, Bernt Hahn, Wolfgang Rüter, Hüseyin Michael Cirpici und Jean Paul Baeck
Ton und Technik: Hendrik Manook, Oliver Danner und Gunther Rose
Redaktion: Christiane Habermalz
Produktion: Deutschlandfunk 2024

Zoran Solomun, geboren 1953 in Pula, damals Jugoslawien, heute Kroatien, ist Filmemacher und Feature-Autor. U. a.: „Tuzla, Exodus. Arbeitsmigranten aus Ex-Jugoslawien“ (Deutschlandfunk 2020) und „Linglong – Schmutzige Reifen für Europa“ (Deutschlandfunk 2023).

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