Vom Kunstmaler zum Rundfunkverbrecher
An einem Februartag mitten im Zweiten Weltkrieg wurden im hessischen Gießen Betriebsfeste angeordnet und die Kinder hatten schulfrei. Anlass war die Vollstreckung der Todesstrafe an dem bekannten Landschaftsmaler Heinrich Will. Sein Verbrechen: das Abhören ausländischer Rundfunksender.
Will ging mit dem Nationalsozialismus anfangs durchaus konform - bis er sich von seiner jüdischen Ehefrau trennen sollte. Seine Weigerung führte zum Berufsverbot. 1941 stieß das Ehepaar Will zum von Schuldirektor Alfred Kaufmann organisierten "Freitagskränzchen".
Im Kreise gutbürgerlicher Gießener hörten sie BBC und Radio Beromünster, diskutierten und erwogen vorsichtig, die Sammlung für das Winterhilfswerk zu boykottieren. 1942 wurde die Runde durch eine eingeschleuste Gestapo-Agentin verraten. Gnadengesuche für Heinrich Will blieben erfolglos. Die ersten Todesurteile wegen des Hörens von "Feindsendern" markierten die Verschärfung des nationalsozialistischen Terrors nach innen.
Manuskript zur Sendung als pdf oder im barrierefreien Textformat.
Im Kreise gutbürgerlicher Gießener hörten sie BBC und Radio Beromünster, diskutierten und erwogen vorsichtig, die Sammlung für das Winterhilfswerk zu boykottieren. 1942 wurde die Runde durch eine eingeschleuste Gestapo-Agentin verraten. Gnadengesuche für Heinrich Will blieben erfolglos. Die ersten Todesurteile wegen des Hörens von "Feindsendern" markierten die Verschärfung des nationalsozialistischen Terrors nach innen.
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