Einreichungsfrist
Start des Wettbewerbs: 1. Juni 2024; der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 1. September 2024.
Hörspielpreis max15
Schick uns dein Hörstück! Zu gewinnen ist ein Preisgeld, die Teilnahme an dem Festival „ARD-Hörspieltage“ und eine Sendung im Deutschlandfunk Kultur. Jetzt einreichen: Teilnahmeschluss ist der 1. September 2024.
Der Preis
Ausgezeichnet wird das beste unabhängig produzierte Kurzhörspiel (maximal 15‘00 Minuten).
Der max15 wird von Deutschlandfunk Kultur in Zusammenarbeit mit ARD, dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und dem Schweizer Rundfunk und Fernsehen (SRF) vergeben. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Festivals ARD-Hörspieltage im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe.
Was ist der max15?
Beim max15 ist die gesamte Bandbreite des Hörspiels gefragt: von der szenischen Produktion bis zur O-Ton Collage, vom literarischen Text bis zur freien Improvisation, erzählende Formen der Klangkunst oder binaurale 3D-Audio-Kompositionen ebenso wie Fiction-Podcasts oder Mini-Serien. Der Preis richtet sich nicht an rein journalistische Formate. Die Gesamtlänge des eingereichten Audios darf 15‘00 Minuten nicht überschreiten.
Ansprechen wollen wir mit dem max15 vor allem junge Hörspielmacher:innen an den Hochschulen und die freie Hörspielszene. Das eingereichte Stück muss außerhalb einer Rundfunkanstalt produziert worden sein. Es darf noch nicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesendet oder von einem kommerziellen Anbieter veröffentlicht worden sein. Eine vorgängige Präsentation auf Festivals und die Teilnahme an anderen Wettbewerben ist kein Ausschlussgrund. Pro Person kann ein Stück eingereicht werden, eine gemeinsame Einreichung z.B. eines Kollektivs oder einer Arbeitsgemeinschaft ist möglich.
Angestellte (z.B. Volontär:innen) der teilnehmenden Rundfunkanstalten können teilnehmen, bei Nominierung aber kein Honorar für die Sendung ihrer Produktion erhalten.
Angestellte (z.B. Volontär:innen) der teilnehmenden Rundfunkanstalten können teilnehmen, bei Nominierung aber kein Honorar für die Sendung ihrer Produktion erhalten.
Wer bewertet die Einreichungen?
Dramaturg:innen und Redakteur:innen aus ARD und Deutschlandradio, ORF, SRF sowie Mitarbeiter:innen des ZKM | Zentrum für Kunst und Medien stellen die Jury. Die Fachjury erhält die Einreichungen anonymisiert, lediglich Angaben zum Inhalt, zur Besetzung sowie das Manuskript/Treatment werden beigelegt.
Wie ist der Preis dotiert?
Die Fachjury bestimmt die fünf Stücke der Finalist:innen. Diese werden online im Download-Angebot auf dem Portal hoerspielundfeature.de und der Dlf-Audiothek unbefristet präsentiert. Die nominierten Einreichungen werden zudem – in Anwesenheit der fünf Finalist:innen – bei den ARD-Hörspieltagen vom 07. bis 10. November 2024 in Karlsruhe präsentiert. Die Kosten für Anreise und Unterkunft werden übernommen. Die fünf Stücke der Shortlist werden in der Sendung "Kurzstrecke" auf Deutschlandfunk Kultur gesendet und entsprechend honoriert.
Aus den fünf Stücken der Shortlist bestimmt die Jury das Gewinnerstück. Der Preis besteht in einer Urkunde, einer Trophäe und einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro.
Einreichungsmodalitäten
Folgende Materialien (6 Dateien) sind über einen gängigen Filetransferdienst einzureichen:
- ein maximal 15‘00-minütiges Hörspiel (mp3) in anonymisierter Form d.h. ohne Namen von Autor:in/Regie in An- und Absage (Benennung: Titel.mp3)
- ein Manuskript oder Treatment (pdf) in anonymisierter Form (Benennung: Titel_MS.pdf)
- Produktionsangaben in anonymisierter Form: kurze Inhaltsbeschreibung, Ort und Zeitpunkt der Produktion, Auflistung der verwendeten Fremdmaterialien (z.B. Musik), bzw. die Angabe „Keine Fremdmaterialien“ (Benennung: Titel_PA.pdf)
- ein honorarfreies Foto (jpg) der Wettbewerbsteilnehmer:innen (Benennung: Titel_Name.jpg)
- Auflistung aller am Stück beteiligten Personen und deren Funktion, sowie Kurzbiographie und Werkverzeichnis der Wettbewerbsteilnehmer:innen (Autor:in/Regie), inklusive Emailkontakt und Telefonnummer, zusätzlich Name der Urheberin / des Urhebers des rechtefreien Fotos (Benennung: Titel_Bio.pdf)
- durch Unterschrift bestätigtes Einverständnis der Statuten. Bei gemeinsamen Einreichungen bitte von allen Miteinreichenden einzeln ausgefüllt und unterschrieben einreichen (Benennung: Titel_Statuten_Name.pdf)
- Die Fachjury erhält die Einreichungen anonymisiert, lediglich die Produktionsangaben, sowie das Manuskript/Treatment werden beigelegt.