Daumenschrauben gefällig?
"Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden", bestimmt Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes apodiktisch. Auch die völkerrechtlichen Konventionen sind glasklar: Der Staat darf nicht foltern. Den Vernehmungsexperten der Gestapo wurde 1945 das Handwerk gelegt. Wie also kommt heute ein deutscher Vize-Polizeipräsident darauf, einen der Kindesentführung Verdächtigen unter Androhung körperlicher Gewalt zu einer Aussage zwingen zu lassen? Und wer applaudiert ihm? Und warum? In der Bundesrepublik wird seit Mitte der neunziger Jahre angeblich unbefangen und sachlich abwägend über die maßvolle Wiedereinführung "verschärfter Vernehmungsmethoden" geredet. Wie konnte es zu einer solchen Debatte kommen? Wer betreibt sie und mit welchem Interesse?