Das Feature

"Als ich schwanger war, haben mich alle ausgelacht"

Burgel Langer |
Nach dem Grundgesetz hat jeder Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dazu gehören auch Sexualität und Partnerschaft. Doch können Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten, wenn sie geistig behindert sind? Sollen sie Kinder haben dürfen, obwohl sie selbst so viel Hilfe benötigen und für ihren Nachwuchs meistens nicht alleine sorgen können?
Noch bis Anfang der 90er Jahre war es üblich, dass geistig behinderte Mädchen und junge Frauen auf Wunsch der Eltern sterilisiert wurden. Mit Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes 1992 ist das nicht mehr möglich. Nun können die Behinderten selbst entscheiden, ob sie ein Kind wollen oder nicht. Doch viele Eltern und Behinderteneinrichtungen tun sich schwer mit den Folgen einer Schwangerschaft. Nach wie vor gelten geistig behinderte Menschen als "große Kinder", als geschlechtslose Wesen, denen man sexuelle Bedürfnisse und den Wunsch nach einem Kind abspricht.

Die Sendung schildert den Alltag geistig behinderter Eltern und ihrer Kinder.